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AGB protein promotion technik interaktiv Eva Wegner (Lieferer) mit Kunden

Stand: 11/2020

§ 1 Allgemeines

Diese AGB gelten für alle Kaufverträge mit unseren Kunden. Die AGB befinden sich auf der Homepage und den Angeboten des Lieferers. Geschäfts-und Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Kundendaten werden in EDV-Anlagen in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz gespeichert. Der Lieferer arbeitet regelmäßig am Fortschritt. Er behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen der technischen Angaben des Programmangebots vorzunehmen.

§ 2 Vertragsabschluss

Angebote des Lieferers sind sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge werden bei Order des Kunden erst mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers, spätestens mit der Ausführung der Lieferung oder Leistung geschlossen. Mit Vertragsschluss, wird auch eine in der Auftragsbestätigung näher bezifferte Vorauszahlung fällig. Diese beträgt im Regelfall 50 % der Gesamtauftragssumme (Neukunden 100 %). Bei Geräten, welche durch den Lieferer produziert werden, beginnt die Produktion (Druck, Zusammenbau etc....) erst am Tag des Zahlungseingangs auf das Konto des Lieferers. Auch die Lieferzeit richtet sich nach dem Eingang der Vorkasse und der Freigabe der Druckdaten. Ein Verkauf von Einzelteilen, die zu den Produkten gehören, findet an Fremdkunden nicht statt. Ersatzteile können nur von Kunden geordert werden, die bereits ein Hauptgerät bei uns gekauft haben. Ein Anspruch auf Lieferung besteht nicht.

§ 3 Preise

Preise des Lieferers verstehen sich soweit nicht anderes angegeben, Euro und Netto, zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen MWST. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Es kommen die am Tag der Order gültigen Preise zur Abrechnung. Sämtliche Preise verstehen sich falls nicht anders vereinbart, ab Außenlager Wunstorf oder Fertigungswerke Horstmar, Hilpoltstein, Wedemark.

Kosten für Transport und Transportversicherung/Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Für Transportversicherung/Spesen berechnet der Lieferer 1 % des Bruttowarenwertes, mindestens jedoch Euro 0,75 höchstens Euro 14,00 (Änderungen vorbehalten). Für Eilbestellungen mit einer Abfertigungszeit von weniger als 72 Stunden, (Eingang der Bestellung bis Warenausgang) wird ein Expresszuschlag in Höhe von 15 % des Warenwertes berechnet.

Bei weniger als 48 Stunden, wird ein Expresszuschlag in Höhe von 25 % berechnet.

§ 4 Lieferung

Die Lieferung erfolgt durch Bereitstellung der Ware ab Werk/ Lager Logistik-Zentrum Wunstorf oder einer unserer Servicestationen (ErfüllungsortServicestation) oder Werksseitig innerhalb Deutschlands. Dies gilt sowohl für Hauptlieferungen, als auch für Teillieferungen. Die Kosten der Abnahme und Versendung der Ware nach einem anderen, als dem Erfüllungsort, trägt grundsätzlich der Kunde. Die Wahl der Versandart hat der Kunde. Handelt es sich jedoch um Ware, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine besondere Beförderung beansprucht, ist der Lieferer befugt, die erforderliche Versandart zu wählen, ohne den Kunden davon zu unterrichten. Wird die Versandart vom Kunden mit der Order nicht ausdrücklich bestimmt, so trifft die Entscheidung der erforderlichen Versandart der Lieferer. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht unbeschadet des Gefahrübergangs bei Übergabe auf den Kunden über, nach der Anzeige, dass die Ware zur Abholung am Erfüllungsort bereit steht oder für den Fall, dass der Lieferer auf Verlangen des Kunden, die verkaufte Ware nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort versendet, sobald der Lieferer die Sache dem Transporteur ( Spediteur, Frachtführer, oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt) ausgeliefert hat. Im Falle von höherer Gewalt, wozu auch Material -, Beschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anforderungen usw. gehören, hat der Lieferer die entstehenden Liefer- und Leistungsverzögerungen nicht zu vertreten. Dies gilt auch, wenn diese Umstände beim Vorlieferanten des Lieferers eintreten. Sollten diese Liefer- und Leistungsverzögerungen zu einer Überschreitung der Lieferfrist von mehr als 8 Wochen führen, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Schadensersatzforderungen sind in jedem Fall ausgeschlossen, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Lieferers, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Der Lieferer ist ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Der Kunde hat die gekaufte Ware bei Versand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und etwaige Schäden unverzüglich schriftlich dem Lieferer und dem Transporteur zu melden. Der Kunde ist selbst für die Einhaltung und Meldefrist an den Transporteur verantwortlich. Eine verspätete Meldung bewirkt fast immer die Ablehnung von Ersatzansprüchen. Der Lieferer übernimmt auf Wunsch des Kunden die weitere Schadensentwicklung mit dem Transporteur. Wird die Ware außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland in Verkehr gebracht, so hat der Kunde die Verpflichtung, die Ware allen rechtlichen Vorschriften für das entsprechende Land z.B. in Bezug auf die Bauart, Beschaffenheit, Dokumentation, Kennzeichnung und Einsatzzwecke anzupassen.

§ 5 Fernabsatzverträge mit Verbrauchern

Kein Verkauf an Endverbraucher. Unser Angebot richtet sich nur an Käufer die die Waren ausschließlich in ihrer selbständigen, beruflichen, gewerblichen behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit verwenden. Dieses ist uns auf Verlangen nachzuweisen.

§ 6 Zahlungsbedingungen

Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe oder Lieferung der Ware gegen Vorkasse, Barzahlung, oder Nachnahme. Rechnungen sind für den Lieferer in spesenfreier Weise zu begleichen. Wird bei vereinbartem Lastschrifteneinzug oder bei Scheckzahlung eine Lastschrift oder ein Scheck nicht eingelöst oder wurde das vereinbarte Kundenkreditlimit überzogen, so erfolgen alle weiteren Lieferungen nur gegen Nachnahme/ Barzahlung. Mit dem vertragsgerechten Angebot der Ware befindet sich der Kunde in Annahmeverzug und wird der vereinbarte Kaufpreis fällig. Der Lieferer ist berechtigt, in diesem Falle alle noch offenstehenden auch gestundeten Rechnungsbeträge, sofort zur Barzahlung fällig zu stellen oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Ein Zurückhaltungsrecht des Kunden besteht nicht.

§ 7 Werbung

Der Lieferer ist berechtigt, Abbildungen von gefertigten Geräten und Grafiken zu Werbezwecken zu verwenden. Weiterhin werden die Geräte grundsätzlich mit

Herstellerlabel geliefert. Sollte die Veröffentlichung unerwünscht sein, oder die Geräte werden ohne Herstellerlabel benötigt, so muss dies in schriftlicher Form bei Order mitgeteilt werden. Ein späterer Einspruch ist nicht möglich. Die Anbringung von Plaketten oder Hinweisen zur Erfüllung gesetzlicher Regelungen ( z.B.

Elektroschrottgesetz) bleibt davon unberührt.

§ 8 Mängelansprüche

Wir geben auf Neugeräte eine Funktionsgarantie von 12 Monaten ab dem Tag der Warenübergabe an den Empfänger. Bei gebrauchten Geräten verkürzt sich die Zeit auf 6 Monate. Die Gewährleistung oder Garantie erstreckt sich auf Fehlerbehebung, Reparatur oder ggf. Austausch (nach freier Wahl des Verkäufers) der Ware/Gerätes. Voraussetzung ist ein sachgemäßer Ersatz des Produktes. Sämtliche Garantieansprüche sind uns schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach

Feststellung mitzuteilen. Rücksendungen müssen grundsätzlich „frei Haus“ erfolgen und sind nur nach Abstimmung möglich. Sollte das Gerät auch nach mehrfachen Reparaturen nicht einwandfrei funktionieren, so besteht für den Käufer das Recht zur Wandlung- Rückgängigmachung des Kaufvertrages.

Für die gezogenen Nutzungen einen Nutzungsabschlag zu vergüten. Soweit der Kunde nicht geringere Nutzungen oder der Lieferer nicht höhere Nutzungen nachweist, gehen die Vertragsparteien von einem Nutzungsabschlag in folgender Höhe aus:

Es werden die Tagesmietpreise, gemäß Preisliste für den Nutzungsabschlag zugrunde gelegt, ab dem 5. Tag mit 50 % Rabatt (dieseRegelung gilt auch für die kulanzweise Rücknahme mangelfreier Ware in beiderseitigem Einvernehmen).

Transportschäden sind kein Mangel, hierfür haftet in der Regel der Transporteur. Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von Mangelfolgeschäden sind aber ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Lieferers, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie dann nicht, wenn der Schaden auf einem Umstand beruht, für den der Lieferer eine Garantie für die Beschaffenheit oder Herstellung der Ware übernommen hat.

Bei Rücksendung von Ware, werden dem Kunden die entstandenen Prüfkosten in Rechnung gestellt, soweit sich der gerügte Mangel nicht bestätigt. Reparaturen, die vom Kunden gewünscht werden und für die Mängelansprüche nicht bestehen, werden gegen Berechnung des anfallenden Aufwands ausgeführt. Auf Wunsch des Kunden wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser ist vergütungspflichtig, auch wenn die Reparatur danach nicht durchgeführt wird.

Der Lieferer weist ausdrücklich auf die für die Montage und Installation, insbesondere in öffentlichen Gebäuden bzw. Bühnen geltenden besonderen Sicherheitsrichtlinien bzw. Vorschriften für Sachverständigenannahmen der Ware hin. Diese sind vom Kunden unbedingt zu beachten. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, sich über diese Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften zu informieren, sowie Montage, Installation und Abnahme der Ware gern den geltenden Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften vorzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, seinen Abnehmern diese Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften mitzuteilen, sowie die Montage, Installation und Sachverständigenabnahme geltenden Vorschriften ebenfalls seinen Abnehmern aufzuerlegen. Dekorationsobjekte, wie z.B. Beschriftungsfolien sind nicht flammenhemmend, Kunde, Aufsteller müssen prüfen, ob für das Einsatzgebiet ein Flammenschutz (DIN4102-1 schwer entflammbar o.ä.) vorgeschrieben ist. In diesem Fall ist vor dem Aufstellen der Geräte eine Behandlung mit flammen hemmenden Material vorzunehmen. Diese Information ist bei Aufstellung und Wiederverkauf der Ware vom Kunden weiterzugeben.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem Eigentumsvorbehalt.

Bis zur Zahlung aller Forderungen des Lieferers durch den Kunden, bleibt das Eigentum der gelieferten Ware beim Lieferer. Ein Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung zu einer neuen Sache, ist ausgeschlossen. Der Kunde tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung mit anderen Waren zu einer neuen Sache an den Lieferer ab. Auf Verlangen des Lieferers hat der Kunde dem Lieferer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu nennen und Schuldnern die Abtretung offen zu legen. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt und kann strafrechtlich folgen haben.

§ 10 Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder einer sonstigen anlässlich des

Vertragsschlusse getroffenen Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende ein.

Änderungen dieser AGB bedürfen der schriftlichen Form.

§ 11 Gerichtsstand

Erfüllungsort ist das Produktionswerk‚ DE Wunstorf/Hannover Gerichtsstand Nürnberg ist, soweit gesetzlich zulässig auch Hannover.

Es gilt das HGB- Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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