Allgemeine Vermietungs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Stand: 11/2020
1.1 Angebote
Alle Angebote sind unverbindlich in Bezug auf die Liefermöglichkeit, Verfügbarkeit, Design und Technik.
2.1 Bestellung/Mietvertrag
Die Erfüllung dieser Bedingungen ist für den Mieter mit Aufgabe seiner Bestellung verbindlich, insbesondere in Bezug auf Stornierung. Eine verbindliche Erfüllung für den Vermieter besteht erst, wenn der Mietvertrag mit allen erforderlichen Angaben eingegangen und rechtsverbindlich unterschrieben worden ist.
3.1 Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager in Wunstorf oder einer unserer Servicestationen auf Rechnung und Gefahr des Mieters. Frachtkosten werden nach den aktuellen Preislisten unserer Speditionen angeboten und als vereinbarte Konditionen berechnet. Es wird vom Vermieter immer eine Transport-Versicherung abgeschlossen. Wenn es sich um einen eigenen Transport handelt, muss der Mieter die Transportversicherung abschließen.
3.2 Liefertermin
Die bestellte Ware wird zum vereinbarten Liefertermin angeliefert. Für einen freien Zugang bzw. Anfahrt zu der Lieferstelle wird der Mieter Sorge tragen und ggf. entsprechende Ausweise und Papiere bereitstellen. Auch wenn Fixtermine mit Uhrzeit vereinbart worden sind, besteht eine Nachfrist von 2 Stunden.
3.3 Lieferverzug
Ist eine Auslieferung aus folgenden Gründen nicht möglich:
a. Das Mietgut ist durch eine Vorvermietung nicht einsatzfähig
b. Das Mietgut ist gestohlen oder verbrannt
c. Die Nachfrist von 2 Stunden ist verstrichen und das Mietgut wird nicht mehr benötigt bzw. nicht überlassen, steht dem Mieter eine max. Entschädigung von 30 % des Mietpreises zu. Hierzu gehören keine Dienstleistungen und Transport oder Handlingpositionen. Weitere Schadenersatz-Ansprüche sind ausgeschlossen, ganz gleich aus welchem Grund.
3.4 HANDLINGZEITEN
Für das bestellte Mietgut ist eine Handlingfreizeit von 1 Stunde kostenlos. Ist eine sofortige, vereinbarte Anlieferung, Zufahrt oder Zugang und ggf. Aufbau nicht möglich, werden Wartezeiten mit € 30,00 je Stunde berechnet. Bei Einsätzen auf Messegeländen gilt die vom Mieter genannte Einfahrts- und Pfandregelung als verbindlich. Sollte es durch falsche Angaben zu einer Verzögerung kommen, geht dies zu Lasten des Mieters.
3.5 Aufbau / Montage
Bei Vermietungen/Lieferungen mit Auf- und Abbau durch den Vermieter wird bestätigt, dass für diese Arbeiten eine Betriebshaftpflichtversicherung (Aufstellung und Arbeiten auf fremden Grundstücken) bei der VGH – Hannover besteht. Ansprüche sind den Haftpflichtbestimmungen entsprechend zu stellen. Eine Verrechnung oder Aufrechnung mit der Mietforderung ist nicht zulässig.
4.1 Geräteüberlassung
Der Vermieter stellt dem Mieter das Gerät zur freien Benutzung. Veränderungen und Umbauten sind nicht zulässig. Werbeanbringungen sind nur erlaubt, wenn sich dies ohne Beschädigung und rückstandslos entfernen lassen. Diese Arbeiten sind vom Mieter auszuführen. Müssen die Arbeiten nachträglich vom Vermieter vorgenommen werden, werden diese mit dem aktuellen Stundensatz 2015 (39,00 € netto) berechnet.
4.2 Benutzung der Geräte
Die Benutzung der Geräte erfolgt auf eigene Gefahr. Ansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen. Eine entsprechende Veranstaltungs-Haftpflicht-Versicherung schließt der Mieter für die Dauer der Veranstaltung selbst ab.
4.3 Anforderungen /Maß
Der Vermieter garantiert die erforderlichen Maße und sonstigen Angaben, welche vom Vermieter für einen reibungslosen Ablauf gefordert werden, einzuhalten. Hierzu gehören insbesondere Strom, Maße, Gewichte, Aufstellorte etc. Eine Aufstellgenehmigung wird ggf. vom Mieter eingeholt.
4.4 Haftung
Für Brand, Diebstahl, Sachbeschädigung und sonstiger Schäden an den Mietgegenständen haftet der Mieter in vollem Umfang. Sollte eine weitere Vermietung der Geräte nicht möglich sein, so muss der Mieter zusätzlich für weitere Schadensersatzforderungen aus anderen Mietaufträgen aufkommen. Auf Verlangen kann der Vermieter eine angemessene Kaution/ Sicherheitsleistung verlangen.
4.5 FUNKTIONSGARANTIE
Bei technischen Problemen, welche der Mieter nicht mit den beigefügten Unterlagen beheben kann, steht ihm eine telefonische Unterstützung zur Verfügung. Diese ist in der Regel von 9.00 -16.30 Uhr erreichbar. Einen Anspruch auf Technikereinsatz vor Ort hat der Mieter nicht. Kosten durch falsche Benutzung bzw. Bedienung oder sonstige Schäden welche der Vermieter nicht zu verantworten hat, gehen zu Lasten des Mieters. Im Falle eines Geräteausfalles wird dem Mieter, unter Berücksichtigung der o.g. Punkte ein Preisnachlass gemäß der Staffelmietpreisliste gewährt. Anspruch auf Ersatzlieferung hat der Mieter nicht, kann jedoch vom Vermieter nach Rücksprache vorgenommen werden. Transportkosten werden in diesem Fall nicht berechnet.
4.6 Personal
Der Vermieter stellt kein Bedienungspersonal oder Moderator, es sei denn, dass dieses ausdrücklich vereinbart und Umfang des Mietvertrages ist.
4.7 Zahlungsbedingungen
Mietrechnungen sind innerhalb der Zahlungsfrist sofort zu begleichen. Dies gilt insbesondere Anzahlungs-Rechnungen. Gehen Zahlungen nicht rechtzeitig beim Vermieter ein und wird eine komplette Bezahlung bei der Anlieferung nicht gewährleistet, besteht für den Vermieter keine Verpflichtung zur Lieferung und Erfüllung des Vertrages. Die Mietforderung bleibt jedoch in vollem Umfang bestehen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in Höhe des Zinssatzes der Deutschen Bank AG für Überziehungen über das eingeräumte Limit berechnet. Scheckzahlungen sind erst in der endgültigen Einlösung erfolgt. Wechselgeschäfte sind nicht zulässig. Eine Aufrechnung, Verrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht steht nicht zu!
4.8 Pfandrecht
Das gelieferte Mietgut bleibt Eigentum des Vermieters. Es darf weder Verpfändet noch als Sicherheitsleistung eingebracht werden. Ein Zurückbehaltungsrecht von Dritten ist, gleich aus welchem Grund, nicht zulässig. Messe oder sonstige Verträge sind für den Vermieter gegenstandslos. Auf Verlangen ist das Mietgut sofort herauszugeben bzw. dem Vermieter freien Zugang zu gewähren.
4.9 Stornokosten
Wird die telefonische oder schriftliche (Fax und E-Mail) Bestellung oder der Mietvertrag vom Mieter storniert, werden folgende Kosten berechnet:
bis 28 Tage vor Lieferung 40 % des Mietpreises
bis 21 Tage vor Lieferung 50 % des Mietpreises
bis 14 Tage vor Lieferung 65 % des Mietpreises
bis 7 Tage vor Lieferung 80 % des Mietpreises
weniger als 7 Tage wird der volle Mietpreis berechnet.
5.0 Rechtskräftigkeit
Der Mietvertrag wird für den Vermieter erst verbindlich, wenn die Kopie des Vertrages unterschrieben beim Vermieter vorliegt, für den Mieter mit Aufgabe seiner Bestellung.
6.1 Schlussbestimmung
Sollten einzelne Punkte/Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Punkte/Bestimmungen nicht berührt.